Vereinszweck ist die Förderung von sozialer Beschäftigung, Aktivitäten und Ausflüge der BewohnerInnen des Hauses am Valentinspark.
Der Verein unterstützt die Gemeinnützige Paritätische Altenhilfe GmbH in finanzieller, ideeller und materieller Hinsicht ausschließlich als Förderverein i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO).
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, nämlich der Altenhilfe und Wohlfahrtspflege.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und - in ihrer Eigenschaft als Mitglieder - auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.